Unterschiede zwischen PKV und GKV
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. So muss jeder Bürger Mitglied der gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) sein.
Wer ist gesetzlich versichert?
Der Gesetzgeber schreibt vor, wer in der GKV pflichtversichert ist (§5 SGB V). Dazu zählen unter anderem Arbeitnehmer, Arbeitslose und Studenten sowie Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Wer sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und der PKV beitreten kann, regelt § 8 SGB V.
Wer ist privat versichert?
Privat versichert ist, wer sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien konnte. Wer per Gesetz nicht der Versicherungspflicht unterliegt (?Versicherungsfreiheit?, § 6 SGB V), der ist Mitglied der privaten Krankenversicherung oder hat sich freiwillig gesetzlich versichern lassen.
So steht die PKV also bspw. Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten und anderen Beihilfeberechtigten sowie Künstlern, Studenten und Ärzten im Praktikum offen. Darüber hinaus können sich Arbeitnehmer, die mindestens drei aufeinander folgende Jahre lang ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezogen haben, privat krankenversichern. Diese Grenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und wird jährlich neu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben. Ihre aktuelle Höhe können Sie hier nachlesen.
Vorteile der GKV
- beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern (Familienversicherung),
- Beitragsbemessung nicht risikoabhängig,
- günstigere Beiträge im Vergleich zur PKV bei geringem Einkommen möglich
Vorteile der PKV
- deutlich größeres Leistungsspektrum, individuell wählbar,
- Beitragsbemessung nicht einkommensabhängig,
- Leistungen sind garantiert, Leistungskürzungen also nicht möglich,
- günstigere Beiträge als in der GKV möglich,
- Beitragsmehrbelastung im Alter durch Altersrückstellungen abgefedert,
- mehr Transparenz in der Abrechnung der ärztlichen Leistungen
Leistung
Das wichtigste Unterscheidungskriterium neben dem Beitrag ist die Leistung. Was erstattet die GKV, was die PKV und wo liegen ihre Grenzen? Allgemein lässt sich die Situation so umschreiben: Die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich in der Leistung nahezu vollständig am gesetzlich Vorgeschriebenen (3. Kapitel des SGB V), was letztlich das medizinisch Notwendige darstellt.
Die PKV orientiert sich zwar im Basistarif an diesen niedrigen Leistungen, bietet aber über die verschiedensten Tarife Leistungserweiterungen bis hin zur Vollversicherung.
Wechsel zwischen PKV und GKV
Privat Krankenversicherte können über die freiwillige Mitgliedschaft in die GKV wechseln. Altersrückstellungen können dann jedoch nicht mitgenommen werden. Gesetzlich Versicherte können nur unter den zuvor beschriebenen Bedingungen in die PKV wechseln.
Krankenzusatzversicherung
Wer gesetzlich versichert ist und der PKV nicht beitreten kann, der hat schließlich nur eine Möglichkeit, das gleiche Leistungsniveau zu erreichen, das ein privat Versicherter genießt: Er muss den Umweg über eine Krankenzusatzversicherung bestreiten. So können Leistungslücken ganz individuell geschlossen werden.
Leistungsvergleich
Wann genau die GKV leistet, was die PKV erstattet und wie Lücken über eine Zusatzversicherung geschlossen werden können, erfährt man mit einem kurzen Blick in diesen Leistungs-Check.
Quelle: finance-store.de
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