Basistarif ohne Risikoprüfung in die PKV

Informieren Sie sich mit einem kostenlosen PKV Vergleich und sparen dabei bis zu 2.000 EURO jährlich. Der neue Basistarif muss ab 1. Januar 2009 von allen privaten Krankenversicherern neben den bestehenden Tarifen angeboten werden.

Wer kann in den Basistarif wechseln ?

Der Tarif steht zunächst allen neu PKV-Versicherten sowie Personen ohne Versicherungsschutz, die ehemals PKV-versichert waren oder der PKV systematisch zuzuordnen sind, auf Dauer offen.

Darüber hinaus können bereits privat Krankenversicherte im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2009 in den Basistarif wechseln. Freiwillig gesetzlich Versicherte können ebenfalls in diesem Zeitraum, bzw. in einem Zeitraum von sechs Monaten, nachdem sie die Voraussetzung für eine Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)erfüllt haben, in den Basistarif wechseln. Berechtigte Anträge auf Versicherung im Basistarif dürfen vom PKV Unternehmen nicht abgelehnt werden.

Unter gewissen Voraussetzungen – so insbesondere ab Vollendung des 55. Lebensjahres oder im Falle finanzieller Hilfebedürftigkeit - können PKV-Versicherte mit vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen zudem auch jenseits dieses Zeitfensters in den Basistarif ihres eigenen Unternehmens wechseln.

Welchen Umfang hat der Basistarif ?

Der Leistungsumfang dieses Tarifs muss in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die gesetzlichen Vorgaben sind hier strikter als beim bisherigen Standardtarif. Die Kosten für die (Weiter-)behandlung bereits bestehender Erkrankungen werden ab Versicherungsbeginn im Basistarif übernommen, es wird hierzu keine "Wartezeiten" geben.

Die Behandlung der Versicherten im Basistarif wird durch die Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen sichergestellt – anders als bisher, wo Versicherte im Standardtarif häufig Probleme hatten, zu den vorgesehenen Konditionen (v.a.zahn-) ärztliche Behandlung zu finden. Der PKV-Verband erarbeitet derzeit die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Basistarif; das Bundesministerium der Finanzen prüft gleichzeitig über die ihm gesetzlich zugewiesene Fachaufsicht, ob den angeführten gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen ist - das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt diesen Prozess.

Die Versicherungsunternehmen müssen zudem ein Ausgleichssystem einrichten, das einen dauerhaften und wirksamen Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen der Unternehmen gewährleistet; hierdurch sollen Mehraufwendungen durch Vorerkrankungen bzw. Kosten, die durch die Beitragsbegrenzung im Basistarif (s.u.) entstehen, zwischen den Unternehmen ausgeglichen werden.

Zu welchen Konditionen wird der Basistarif angeboten ?

Der Basistarif sieht einen Aufnahmezwang vor; die Versicherungsunternehmen können also niemanden zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern darf. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind hier nicht erlaubt. Um die Bezahlbarkeit zu gewährleisten, darf der Beitrag im Basistarif zudem den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (in 2009 knapp 570 Euro/Monat) nicht überschreiten. Bei finanziell Hilfebedürftigen wird der individuelle Beitrag für die Dauer der Hilfebedürftigkeit außerdem auf Nachweis halbiert; falls notwendig, beteiligt sich der Träger von ALG II bzw. der Sozialhilfe am Beitrag. Mit dem Basistarif erhalten damit auch Menschen mit Vorerkrankungen die Möglichkeit, sich ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse in der PKV zu einer bezahlbaren Prämie zu versichern.

Der Basistarif muss auch Varianten für Kinder und Jugendliche sowie für Personen mit Anspruch auf Beihilfe vorsehen. Die Wahl verschiedener Selbstbehaltstufen bis zu einer Obergrenze von 1.200 Euro im Jahr ist möglich – allerdings ist hierfür jeweils eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren vorgegeben.

Gesetzlich klargestellt ist zudem, dass im Basistarif der Abschluss ergänzender Krankheitskostenversicherungen zulässig ist. Damit wird die im Standardtarif geübte Praxis der Unternehmen beendet, Zusatzversicherungen für diesen Personenkreis auszuschließen.

Für wen ist der Basistarif besonders interessant ?
•Nichtversicherte

Der Basistarif bietet - genauso wie der seit 1. Juli 2007 angebotene "modifizierte Standardtarif" - Personen, die über keinen Versicherungsschutz verfügen, aber zuletzt in der privaten Krankenversicherung versichert waren, die Chance, wieder einen Krankenversicherungsschutz zu er-langen. Bislang haben bereits 5.000 Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, von ihrem Wiedereintrittsrecht in die PKV Gebrauch gemacht. Der modifizierte Standardtarif wird zum 1. Januar 2009 in den Basistarif überführt.

Mit dem 1. Januar 2009 wird für nicht versicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, eine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung eingeführt. Zukünftig soll in Deutschland niemand ohne Krankenversicherungsschutz sein. Dies dient dem Schutz des Einzelnen, aber auch die Allgemeinheit soll geschützt werden, da Personen ohne Krankenversicherungsschutz bei teuren Behandlungen letztlich ein Kostenrisiko für die Allgemeinheit darstellen.

•Ältere Menschen, kranke Menschen und Personen mit niedrigen Einkommen

Der Basistarif soll Personen entlasten, für die aufgrund unterschiedlichster Faktoren die monatliche Zahlung der Beiträge eine unzumutbare Belastung darstellt. Dies dürfte zum Beispiel auf ältere Menschen zutreffen, die sich bei niedrigen Einkommen oder Rentenbezügen hohen Prämiensteigerungen in der Vergangenheit hilflos ausgeliefert sahen und inzwischen einen hohen Anteil ihres gesamten Einkommens für ihre Krankenversicherung aufbringen müssen. Auch für Personen, die bei niedrigen Einkommen hohe Risikozuschläge leisten müssen, könnte eine Absicherung im Basistarif zu einer Entlastung führen.

Ob es zusätzlich zu einem nennenswerten Zugang von Personen kommt, die den Basistarif als Übergangslösung für einen Versicherungswechsel nutzen werden, ist gegenwärtig schwer einzuschätzen.

Quelle:Bundesministerium für Gesundheit Informationsflyer PKV Basistarif

Nützliches zur PKV
Der Versicherungsnehmer kann je nach seinen Bedürfnissen verschiedene Tarife individuell kombinieren, um für sich genau die Lösung zu finden, die die individuellen Bedürfnisse abdeckt....
Sie bezahlen anfangs Beiträge, als es die medizinisch durchschnittlichen Kosten pro Person verlangen würden. Langfristig ist dies allerdings ein klarer Vorteil....
Der Gesundheitszustand beim Eintritt in die private Krankenversicherung ist maßgeblich bei der Festsetzung der Beitragshöhe....
Je nachdem, welchen Tarif Sie wählen bietet die private Krankenkasse ein um ein vielfach größeres Leistungsspektrum als die Gesetzlichen es tun....
Der Tarif steht zunächst allen neu PKV-Versicherten sowie Personen ohne Versicherungsschutzdie ehemals PKV-versichert waren oder der PKV systematisch zuzuordnen sind, auf Dauer offen. ....

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