Wechsel in die PKV ist erleichtert wurdenWer sich für eine medizinische Versorgung erster Klasse interessiert, bisher jedoch wegen der Zugangsbeschränkungen nicht in die Private wechseln durfte, dem bietet sich seit Januar 2011 eine Möglichkeit hierfür. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler hat den Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) nun erleichtert. Der erforderliche Mindestverdienst muss nun nur noch für das Vorjahr nachgewiesen werden muss. Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss ein Einkommen beziehen, das oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) liegt. Für 2010 liegt diese Grenze bei 4162,50 Euro monatlich. Nach der alten Gesetzeslage musste der entsprechende Verdienst in drei aufeinander folgenden Jahren nachgewiesen werden. Seit Eintritt der Neuregelung genügt im aktuellen Jahr 2011 demnach bereits der Bescheid für den Verdienst 2010. Die Neuregelung gilt nach Informationen der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ.online) ab Januar 2011. Darauf sollen sich der Gesundheitsminister und die Fraktionen von CDU/CSU und FDP verständigt haben. Darüber hinaus wolle man jene gesetzlich Krankenversicherten, die den von ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag nicht gezahlt haben, mit einen Säumniszuschlag bestrafen, der mindestens 30 Euro beträgt, jedoch die Summe von drei monatlichen Zusatzbeiträgen nicht überschreiten soll, wenn eine halbjährliche Säumigkeit vorliegt. Quelle: finance-store.de |
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