Wer darf in die Private Krankenversicherung wechselnViele gehen davon aus, die private Krankenversicherung wäre nur etwas für Selbstständige und Reiche. Dem ist bei Weitem nicht so. Von den Vorteilen in der PKV können selbst Studenten profitieren. Für sie gibt es einen gesonderten Studententarif, der, je nach Alter und Semester des Versicherten, auch günstiger sein kann, als die gesetzliche Krankenversicherung. Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigten können sich privat krankenversichern. Darüber hinaus können Arbeitnehmer in die PKV wechseln. Der Gesetzgeber erlaubt dies jedoch nur jenen, die in den letzten drei Jahren einen Verdienst hatten, der oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, lag.Ob die 3-Jahres-Regel auch in den kommenden Jahren beibehalten oder wieder abgeschafft wird, ist noch nicht gewiss. Die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze legt das Bundesmininsterium für Arbeit und Soziales jährlich neu fest. Eine letzte Wechselmöglichkeit in die private Krankenversicherung besteht in dem Jahr, in welchem man 55 Jahre alt wird. Darüber hinaus ist der Wechsel nicht mehr möglich, weil es von diesem Alter an nicht mehr möglich ist, ausreichend Altersrückstellungen zu bilden. Ein Teil der Beiträge der privat Versicherten wird nämlich verwandt, um ?Reserven? für höhere Krankheitskosten im Alter zu bilden. So soll gewährleistet werden, dass die Beiträge auch später noch bezahlbar bleiben. |
PKV Tarifvergleich : Vergleich der aktuellen privaten Krankenversicherung Testsieger
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